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Minijob-Hinweise
Wenn ein Betrieb eine Anzeige einstellt, handelt es sich in der Regel um eine geringfügige Beschäftigung. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Regelungen zusammen – unverbindlich und ohne Rechtsberatung.
Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)
Ein Minijob liegt vor, wenn der regelmäßige Verdienst die aktuell geltende Minijob-Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wird regelmäßig angepasst; den aktuellen Wert nennt die Minijob-Zentrale.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV.
Kurzfristige Beschäftigung (z. B. Ferienjob)
Wird die Tätigkeit von vornherein nur für eine begrenzte Zeit im Kalenderjahr ausgeübt, kann eine kurzfristige Beschäftigung vorliegen. Sie ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, der Verdienst ist dabei der Höhe nach nicht begrenzt.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV.
Anmeldung durch den Betrieb
Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale an und führt die Pauschalabgaben ab. Als Helferin oder Helfer musst du dich darum nicht selbst kümmern.
Rechtsgrundlage: § 28a SGB IV.
Mindestlohn
Für die Arbeitszeit gilt der gesetzliche Mindestlohn. Ausnahmen bestehen unter anderem für Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie für bestimmte Praktika.
Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG).
Jugendliche und Kinder
Für Jugendliche gelten besondere Schutzvorschriften: Höchstarbeitszeit, Nachtruhe, Pausen, Urlaub sowie ein Verbot gefährlicher Tätigkeiten. Für 13- bis 14-Jährige sind nur leichte, geeignete Tätigkeiten mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und in engen zeitlichen Grenzen erlaubt.
Rechtsgrundlagen: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).
Schriftliche Arbeitsbedingungen
Der Betrieb muss die wesentlichen Arbeitsbedingungen – etwa Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub – schriftlich festhalten und aushändigen.
Rechtsgrundlage: Nachweisgesetz (NachwG).
Unfallversicherung
Auch Minijobber sind über den Betrieb gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge trägt der Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage: SGB VII.
Steuern
Der Verdienst wird entweder pauschal vom Betrieb versteuert oder über die individuellen Lohnsteuermerkmale abgerechnet. Was gilt, entscheidet der Arbeitgeber.
Wichtig
Diese Seite ist eine unverbindliche Information und ersetzt keine Rechtsberatung. meet your money vermittelt ausschließlich den Kontakt und ist nicht Arbeitgeber.